Aufnahme/Aufenthalt

 

Die Aufenthaltsdauer des Kindes steht im Kontext zu den psychosozialen Faktoren

  1. Alter bei der Aufnahme (5-9 Jahren)
  2. persönlicher Entwicklungsverlauf
  3. Familiensystem

 

Im Normalfall können Kinder/Jugendliche bis zur Erreichung der Selbständigkeit und Abschluss der Lehre im Wohnhaus bleiben. Die notwendige und sinnvolle Aufenthaltsdauer ist jedoch abhängig von der Gesamtsituation des Jugendlichen.

 

Grundsätzlich liegt der Entscheid über die Aufenthaltsdauer bei den Eltern und/oder der vermittelnden Stelle. Das Wohnhaus Schlatt gibt Empfehlungen bezüglich der Entwicklung und Situation des Kindes/Jugendlichen ab. Aufenthaltsprozess sowie Empfehlungen werden in Zusammenarbeit mit psychologischen Fachleuten erarbeitet.